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Corona-Regelungen für Einreise nach Polen

Wir haben bisher meist darauf verzichtet, an dieser Stelle über die ständigen Anpassungen an die sich ändernde Pandemielage in unserem Nachbarland Polen zu informieren. Heute wollen wir aber die gültigen Bestimmungen anzeigen, da sie noch bis 5. Juni 2021 gelten und viele Deutsche und Polen schon lange darauf warten, wieder leichter über die Grenze einreisen zu können. Für welche Personengruppen von der Quarantäne- und Testpflicht ausgenommen sind, lesen Sie hier.


Corona-Regelungen für Einreisen nach Polen bis 5. Juni 2021

Personen, die aus Deutschland nach Polen einreisen, unterliegen nach wie vor der Quarantäne- und Testpflicht bis zum einschließlich 5. Juni 2021 r.

Ausgenommen von diesen Pflichten sind vor allem:

1) Personen, die eine Bescheinigung über eine Schutzimpfung gegen COVID-19 mit einem in der EU zugelassenen Impfstoff erhalten haben (vollständig Geimpfte),

2) Personen, die die Grenze im Rahmen ihrer gewerblichen, beruflichen oder entgeltlichen Tätigkeit in Polen oder Deutschland überschreiten (Grenzgänger und andere Personen, die die Grenze aus beruflichen Gründen überschreiten),

3) Personen, die ihre häusliche Absonderung oder den Krankenhausaufenthalt aufgrund einer Infektion mit dem SARS-CoV-2 spätestens 6 Monate vor dem Grenzübertritt in die Republik Polen beendet haben (Genesene Personen),

4) Personen, die über ein negatives Testergebnis verfügen (Testung maximal 48 Stunden vor der Einreise, Nachweis in polnischer oder englischer Sprache),

5) LKW-Fahrer, die Straßentransporte im Rahmen des internationalen Straßenverkehrs oder des internationalen kombinierten Verkehrs durchführen,

6) Fahrer, die aus dem Ausland mit einem anderen Transportmittel als dem Fahrzeug, in dem der Straßentransport durchgeführt wird, zurückkehren, um eine Ruhepause einzulegen oder nach einer Ruhepause im Ausland,

7) Fahrer, die im Güterkraftverkehr und im nichtgewerblichen Güterkraftverkehr mit Fahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von nicht mehr als 3,5 Tonnen unterwegs sind,

8) Fahrer, die im gewerblichen grenzüberschreitenden Personenkraftverkehr Fahrzeuge zur Beförderung von mehr als 7 und nicht mehr als 9 Personen einschließlich des Fahrers unterwegs sind.

Schülerinnen und Schüler, Studierende, Kitakinder und deren Erziehungsberechtigte sowie Personen, die aufgrund des Familienbesuchs (unabhängig von Aufenthaltsdauer und Verwandtschaftsgrad) bzw. urlaubsbedingt nach Polen einreisen, müssen daher ein aktuelles negatives COVID-19 Testergebnis mit sich führen, wenn sie nicht zu den oben genannten Gruppen gehören.


Auf Polnisch hier: https://dziennikustaw.gov.pl/D2021000086101.pdf










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