Einreisebeschränkungen für Polen verlängert
Die geltenden Beschränkungen bei der Einreise nach Polen wurden von der polnischen Regierung bis zum 25.6. verlängert. Damit gilt weiterhin:
• Grundsätzlich unterliegen alle Personen, die von DEU nach POL einreisen der Quarantäne- und Testpflicht.
• Das gilt auch für Personen, die ihre Familie besuchen oder zum Urlaub, Einkauf usw. nach Polen kommen. Es gibt also keine Regelung für einen zeitlich befristeten kleinen Grenzverkehr.
• Es besteht aber für alle Personen die Möglichkeit sich durch die Vorlage eines negativen Testergebnisses (in polnischer oder englischer Sprache!) von der Quarantänepflicht frei zu testen. Der Test darf im Moment der Einreise nicht älter als 48 Stunden sein.
Grundsätzlich von der Quarantäne- und Testpflicht sind befreit:
• Personen mit einem Nachweis über eine vollständige Impfung in polnischer oder englischer Sprache (der deutsche gelbe Impfausweis wäre also ausreichend)
• Genesene Personen
• Bestimmte Berufsgruppen, wie Grenzgänger, Grenzpendler, LKW- und Busfahrer unter bestimmten Bedingungen.