top of page

Quarantäneverordnung verlängert

Seit 11. März ist eine aktualisierte Quarantäneverordnung in Kraft, die nach jetzigem Stand bis einschließlich 2. April gilt. Nach Brandenburg Einreisende müssen weiterhin geltende Anmelde-, Test- und Quarantänepflichten berücksichtigen. Dabei wird unterschieden, ob sich die Reisenden oder Rückkehrer zuvor in einem Risikogebiet, Hochinzidenzgebiet oder Virusvariantengebiet aufgehalten haben. Ausnahmen bestehen je nach Risikoeinstufung unter anderem für Grenzpendler, Saisonarbeiter oder den Besuch von engen Familienangehörigen. Die Quarantänepflicht bei Einreise aus einem Virusvariantengebiet wurde von 10 auf 14 Tage verlängert. Zugleich wurden Regelungen getroffen, um betriebliche Abläufe sowie den beruflichen und familiären Austausch in der Grenzregion mit Polen aufrechtzuerhalten. Die komplette Übersicht der Regelungen zu Anmelde-, Test- und Quarantänepflichten finden Sie hier. In Polnisch finden Sie sie hier.

Empfohlene Einträge
Aktuelle Einträge
Archiv
Schlagwörter
Noch keine Tags.
Folgen Sie uns!
  • Facebook Basic Square
  • Twitter Basic Square
  • Google+ Basic Square
bottom of page